Unterstützung

Der Verein „Klar zur Wende“ besitzt die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach §75 KJHG durch die Stadt Rheine, Bewilligung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und ist Mitglied im DPWV.

Spenden

Da der Verein „Klar zur Wende“e,V, ehrenamtlich geführt und verwaltet wird, kommt jede Spende zu 100% den Vereinszielen und damit den Kindern und Jugendlichen zugute.

Der Verein ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Ibbenbüren vom 20.03.2017 nach § 5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein wird unter der Steuernummer 327/5862/0927 geführt.

Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.

Wir freuen uns über jede Spende.

Unser Spendenkonto

Stadtsparkasse Rheine

IBAN: DE 63 4035 0005 00000 444 04

BIC: WELADED1RHN

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.